Prüfungsmethode/n
Der Nachweis der facheinschlägigen Praxis erfolgt durch ein Arbeitszeugnis/Prüfungsnachweise bzw. einen Betreuungsnachweis in Form eines bestätigten Arbeitsprotokolls (Stundenabrechnung über die absolviertenTätigkeiten und erzielten Ergebnisse). Im Rahmen der Praxis bzw. der 120 Arbeitsstunden ist auch ein Arbeitsbericht im Umfang von mindestens 1000 Wörtern zu verfassen.
Beurteilungskriterien/-maßstäbe
Korrektheit, Ausführlichkeit, Vollständigkeit der Bearbeitung