Prüfungsmethode/n
Bei der Praxis handelt es sich vorzugsweise um ein Projekt. Das Praxisprojekt bzw. der Praxisplatz bedarf der Zustimmung durch eine betreuende Universitätslehrerin bzw. einen betreuenden Universitätslehrer. Die Zustimmung ist vor Beginn der Praxistätigkeit einzuholen. Die Praxis ist für die Dauer von zwei aufeinanderfolgenden Monaten innerhalb eines Semesters vorgesehen. Die Wochenarbeitszeit hat zumindest 30 Wochenstunden zu betragen. Über Ausnahmen in begründeten Fällen entscheidet die Studienprogrammleiterin bzw. der Studienprogrammleiter. In Summe hat die Gesamtarbeitszeit mindestens 275 Arbeitsstunden zu betragen.
Prüfungsinhalt/e
Bericht und Präsentation der Aufarbeitung der Praxis
Beurteilungskriterien/-maßstäbe
Im Anschluss an die Praxis, spätestens jedoch im zweiten darauffolgenden Semester, ist ein Seminar im Ausmaß von 1 ECTS-AP zur Aufarbeitung der Praxis zu besuchen, in dem die gewonnenen Erfahrungen in einem schriftlichen Bericht aufgearbeitet und wissenschaftlich reflektiert werden.