Prüfungsmethode/n
mündliche Mitarbeit (insbesondere in den Kurseinheiten) und schriftliche Prüfung am Semesterende. Bei der schriftlichen Prüfung am Semesterende ist ein Fall zu lösen (keine ja/nein-Fragen).Die schriftliche Prüfung findet voraussichtlich im Februar statt.
Prüfungsinhalt/e
Inhalte der Lehrveranstaltung
Beurteilungskriterien/-maßstäbe
Die Beurteilung erfolgt auf Basis der mündlichen Mitarbeit und der schriftlichen Klausur zum Semesterende. Für die Benotung der Lehrveranstaltung ist die Gesamtpunktezahl ausschlaggebend, wobei 30 % der maximal möglichen Gesamtpunktezahl durch Mitarbeit erzielt werden können und 70 % der maximal möglichen Gesamtpunktezahl bei der schriftlichen Klausur erreichbar sind. Eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung setzt voraus, dass bei der schriftlichen Klausur ein positives Ergebnis erzielt wurde.Um die maximal möglichen Mitarbeitspunkte (= 30 % der maximal erreichbaren Gesamtpunktezahl) zu erhalten, sind mindestens drei Mitarbeitsleistungen zu erbringen. Werden keine Mitarbeitsleistungen erbracht, fehlen dem/der Studierenden 30 % der maximal erreichbaren Gesamtpunktezahl. Es besteht Anwesenheitspflicht: 2 x Fehlen ist erlaubt; 3 x Fehlen wird toleriert, wenn der/die Studierende bei allen Kurseinheiten (= Termine zur Besprechung von zuvor ausgegebenen Übungsfällen) anwesend war.Wird ein Termin verschoben, gilt Folgendes: Wird die Terminverschiebung nicht mindestens zwei Wochen vor dem geänderten Termin bekanntgegeben, besteht bei diesem geänderten Termin keine Anwesenheitspflicht.