Prüfungsmethode/n
Beurteilung der schriftlichen wie mündlichen Beiträge im Seminar.
Prüfungsinhalt/e
Für den erfolgreichen Abschluss der LV sind einerseits regelmäßig Texte / Fragestellungen zu posten (mindestens aber einmal pro Semester) und andererseits die Texte/Fragestellungen der anderen im Vorfeld zur LV zu lesen und im Rahmen der LV mit Feedback zu versehen. Die doppelte Einreichung von Unterlagen (z. B. in parallel besuchten LV) ist nicht gestattet.
Beurteilungskriterien/-maßstäbe
regelmäßige Teilnahme (max. ein Fehltermin bei einem der LV-Blöcke) (30%)aktive Mitwirkung an den Diskussionen (30%)Verfassen eigenständiger Texte / Fragestellungen (40%)Hinweise zur Verwendung von Künstlicher Intelligenz im Kontext von schriftlichen Prüfungen bzw. schriftlichen Prüfungsleistungen/Abschlussarbeiten (Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten):Die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI, z. B. ChatGPT) ist für das Verfassen schriftlicher Prüfungsleistungen/Abschlussarbeiten möglich, muss aber vollständig kenntlich gemacht und ausgewiesen werden. Studierende tragen die alleinige Verantwortung für den Inhalt der abgegebenen Prüfungsleistung bzw. schriftlichen Abschlussarbeit. Sollte der Verdacht bestehen, dass KI genutzt, aber nicht kenntlich gemacht wurde, werden Studierende zu einem mündlichen „Nachgespräch“ eingeladen, um die Eigenständigkeit der schriftlichen Prüfungsleistung zu verifizieren.Der unerlaubte Einsatz von KI hat Konsequenzen: Er wird als Betrugsversuch gewertet, die Prüfung wird negativ beurteilt, Betrugsversuche werden der Vizerektorin für Lehre gemeldet. Im Fall einer prüfungsimmanenten LV bedeutet das, dass diese nicht mehr positiv abgeschlossen werden kann und wiederholt werden muss. Die Konsequenzen können bis hin zum Ausschluss vom Studium reichen (gemäß § 19a Satzung Teil B).