Prüfungsmethode/n
Mitarbeit (Diskussionsbeteiligung, Lesen der Pflichttexte)Mündliche Kurzpräsentationen zu eigenem Arbeitsstand, Erfahrungen, Ergebnissen sowie dem Konzept für den Praxisberichtschriftliches Konzept für den Praxisbericht während des Semestersschriftlicher Praxisbericht (10-15 Seiten) am Ende des SemestersDokumentation über Arbeitsstunden und Arbeitsschritte in Listenform
Prüfungsinhalt/e
Neben einer kurzen Einführung in das Praxisprojekt, soll der Praxisbericht mindestens eine Themen- oder Fragestellung mit Bezug zur Wissenschafts- und Technikforschung aufgreifen und auf entsprechende Publikationen eingehen.
Beurteilungskriterien/-maßstäbe
zum Praxisbericht:eigenständige Auseinandersetzung mit der durchgeführten PraxisBezugnahme auf STS-relevante Fragestellungen, Themen, Theorien, Begriffeformale Kriterien (korrekte und einheitliche Zitierweise, Quellenangaben, Textgliederung, Verständlichkeit, Orthographie)10-15 Seiten inklusive Literaturverzeichnis (Calibri Schriftgröße 12; Zeilenabstand 1,2)Gliederung: Deckblatt mit Personendatenenglischer AbstractInhaltsverzeichnis und ggbf. weitere VerzeichnisseEinleitungHauptteilZusammenfassung (evtl. mit Ausblick)LiteraturverzeichnisDie schriftlichen Arbeiten der Studierenden dürfen keinen mit generativen KI-Tools (wie z. B. ChatGPT) erstellten Text enthalten. Die LV-Leitung behält sich vor, Studierende zu einem prüfungsrelevanten Nachgespräch zu bestellen, das positiv abzuschließen ist. Es ist den Studierenden jedoch gestattet, generative KI-Tools als Hilfsmittel (wie etwa Brainstorming und Sprachkorrektur) zu verwenden. Das Arbeiten mit Originalquellen wird vorausgesetzt.KI-Hinweis!Die schriftlichen Arbeiten der Studierenden dürfen keinen mit generativenKI-Tools (wie z. B. ChatGPT) erstellten Text enthalten. Die LV-Leitung behältsich vor, Studierende zu einem prüfungsrelevanten Nachgespräch zu bestellen,das positiv abzuschließen ist. Es ist den Studierenden jedoch gestattet,KI-Tools als Hilfsmittel (wie etwa Brainstorming und Sprachkorrektur) zuverwenden. Das Arbeiten mit Originalquellen wird stets vorausgesetzt. EinVerstoß gegen diese Regel (wie auch jede andere Form des Plagiats) führt zueiner negativen Note, zum Ausschluss aus dem Kurs sowie zur Kennzeichnung inder Prüfungsevidenz (siehe auch die Richtlinien zum wissenschaftlichenFehlverhalten der AAU: https://www.aau.at/wp-content/uploads/2024/10/Mitteilungsblatt-2024-2025-2-Beilage-1.pdf?_gl=1*48g4ra*_up*MQ..*_gs*MQ).