Intendierte Lernergebnisse
Studierend sind in der Lage, erworbene Kenntnisse aus der Wissenschafts- und Technikforschung in der Praxis selbständig umsetzen und neue Lösungsansätze erarbeiten.
Lehrmethodik
Die "Praxis (PR)" ist ein geführtes, von einer Lehrperson des Masterstudiums betreutes Projekt, in dem ein in sich geschlossenes, vorab definiertes Arbeitsprogramm durchgeführt wird. In Zusammenhang mit dem Praktikum, sind Studierende verpflichtet, die Lehrveranstaltung "Praxisreflexion" (2 ECTS) zu absolvieren. Im Rahmen der Praxisreflexion ist über das Projektsemester zu berichten sowie eine schriftliche Dokumentation von Inhalt, Ergebnissen und Erfahrungen zu verfassen (siehe LV: 819.009 Praxisreflexion (KV))
Inhalt/e
Im Laufe des Masterstudiums „Wissenschaft, Technik & Gesellschaft“ ist eine facheinschlägige Praxis zu absolvieren.Eine Praxis ist ein geführtes, von einer Lehrperson des Masterstudiums betreutes Projekt, in dem ein in sich geschlossenes, vorab definiertes Arbeitsprogramm durchgeführt wird. Im Vordergrund des Praktikums steht der Erwerb von Kompetenzen im Rahmen berufs- bzw. forschungsbezogener Erfahrungen. Die Studierenden können den Themenbereich, die Aufgabenstellung und das Arbeitsprogramm der Praxis sowie die Institution für die Praxis selbst vorschlagen. Vor Antritt der Praxis ist die Zustimmung der betreuenden Lehrperson einzuholen, um das Erreichen der Lernziele der Praxis zu gewährleisten.Die Praxis kann in einer von zwei Varianten durchgeführt werden:a) Als Praxis im Umfang von 10 ECTS (entspricht 250 Arbeitsstunden) in einem in- oder ausländischen Unternehmen, einer öffentlichen Einrichtung, einer Non-Profit-Organisation oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung. Die Praxis führt die Studierenden in anwendungsorientierte Problemstellungen und die Arbeitsweise beruflicher Tätigkeiten ein.b) Als Praxis im Umfang von 10 ECTS (entspricht 250 Arbeitsstunden) in einer der STS-Forschungsgruppen der Universität Klagenfurt. Die Praxis führt die Studierenden durch konkrete Mitarbeit in Forschungsvorhaben in die wissenschaftliche Arbeitsweise und Praxis ein.Einschlägige berufliche Tätigkeit vor Beginn oder während des Masterstudiums kann in begründeten Fällen als „Praxis“ im Umfang von 10 ECTS anerkannt werden. Über die Anrechenbarkeit entscheidet die Studienprogrammleitung. Grundlage der Anerkennung einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit ist die Vorlage eines Berichts zur Dokumentation von Inhalt, Ergebnissen und Erfahrungen.
Erwartete Vorkenntnisse
Idealerweise sollten sich die Studierenden vor Beginn des Semesters mit der LV-Leiterin in Verbindung setzen, um ihr Vorhaben zu besprechen.