Prüfungsmethode/n
(i) 1. Klausur, 2. Klausur, 3. Klausur, (ii) MitarbeitEs gibt keinen Wiederholungstermin für die Klausuren.Eine Abmeldung von der Lehrveranstaltung ist bis zur 3. LV-Einheit möglich.
Prüfungsinhalt/e
Prüfungsinhalt ist der Stoff der Fachprüfung Zivilrecht und privates Wirtschaftsrecht (siehe oben "Inhalt/e" oder hier).
Beurteilungskriterien/-maßstäbe
Die Leistungsüberprüfung erfolgt durch (i) drei Klausuren (40 % der Endnote) sowie(ii) Mitarbeit (60 % der Endnote). Ad (i) Bei der ersten Klausur können 10%, bei der zweiten Klausur 10% und bei der dritten Klausur 20% der Endnote erlangt werden. Bei zumindest zwei von drei Klausuren, auf jeden Fall aber bei der 3. Klausur müssen die Studierenden min 40 % der möglichen Punkte erreichen ("Sperrfleck"). Ad (ii) Die Mitarbeit erlangen Studierende durch Anwesenheit und aktiver Mitarbeit während der LV-Einheiten an der Universität und bei den drei Exkursionen an das Bezirksgericht Klagenfurt (Exekutions- und Grundbuchsabteilung) sowie an das Landesgericht Klagenfurt (Cg-Verhandlungen), Hausübung sowie aktiver Mitarbeit in den LV-Einheiten.Für eine positive Benotung des Falllösungskurses sind 50 % der möglichen Gesamtpunkte erforderlich.