Intendierte Lernergebnisse
Nach Abschluss des Kurses sind die Studierenden in der Lage, ihr bereits erworbenes theoretisches Wissen auf zivilrechtliche Fälle anzuwenden und diese eigenständig zu bearbeiten. Der Kurs verfolgt dabei nicht das Ziel, theoretische Grundlagen zu wiederholen, sondern vermittelt gezielt Methoden und Techniken zur Lösung von Fällen.
Lehrmethodik
Selbstständige und individuelle Vorbereitung der Fälle vor der LV- Einheit, gemeinsame Fallbearbeitung im Plenum, Diskussion
Inhalt/e
Allgemeiner Teil des PrivatrechtsAllgemeiner Teil des SchuldrechtsBesonderer Teil des SchuldrechtsSachenrecht
Erwartete Vorkenntnisse
Grundkenntnisse des Privatrechts: VO Privatrecht I (618.332), VO Privatrecht II (618.333)Der Falllösungskurs knüpft inhaltlich an die beiden Lehrveranstaltungen an; daher wird der vorherige Besuch dieser Vorlesungen ausdrücklich empfohlen.
Literatur
Unbedingt empfehlenswert ist die Verwendung der folgenden Literatur:Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht7 (2022)Kodex Studienausgabe Wirtschaftsprivatrecht, Bürgerliches Recht oder Unternehmensrecht (in der aktuellen Auflage)Ergänzend und/oder weiterführend können etwa folgende Werke herangezogen werden:Bydlinski, Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil9 (2021)Dullinger, Schuldrecht Allgemeiner Teil7 (2021)Iro/Riss, Sachenrecht8 (2023)Rabl/Herndl/Riedler, Schuldrecht Besonderer Teil7 (2021)