Intendierte Lernergebnisse
Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage:ihr Wissen über zentrale arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Themen vertiefen, insbesondere im Hinblick auf aktuelle Gesetzesänderungen und Entwicklungen,eine wissenschaftliche Seminararbeit im Bereich Arbeitsrecht und Sozialrecht zu verfassen, wobei sie relevante Quellen korrekt zitieren und wissenschaftliche Arbeitsmethoden anwenden,aktuelle juristische Themen im Arbeitsrecht und Sozialrecht eigenständig recherchieren und auf ihre Relevanz für die Praxis hin bewerten,ihre Seminararbeit in einer klaren, strukturierten und professionellen Präsentation vorstellen und auf kritische Rückfragen und Diskussionen zu reagieren.
Lehrmethodik
Vorlesungsbasierte Einführung und vertiefte DiskussionenSelbstständige Recherche und LiteraturarbeitArbeiten an der Seminararbeit mit individueller BetreuungAbschließende Präsentation und Diskussion
Inhalt/e
Die Studierenden vertiefen Ihre Kenntnisse im Arbeitsrecht und Sozialrecht, indem sie selbständig eine wissenschaftliche Seminararbeit verfassen und diese in einem Referat präsentieren.
Erwartete Vorkenntnisse
Kenntnisse im Arbeitsrecht und Sozialrecht (FP aus Arbeits- und Sozialrecht); Kenntnisse im Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten (KS Rechtswissenschaftliche Arbeitstechnik und Methodenlehre)Bei Platzmangel erfolgt eine Reihung anhand der angegebenen absolvierten Lehrveranstaltungen.
Curriculare Anmeldevoraussetzungen
Notwendige Voraussetzung für Bachelorarbeit: positiv beurteiltes Seminar aus einem rechtlichen Schwerpunktbereich. Bachelorstudium Wirtschaft und Recht 18W (Curriculum idF ab 1. Oktober 2018):Eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung, in deren Rahmen eine Bachelorarbeit zu verfassen ist, ist erst nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung, in deren Rahmen eine Seminararbeit zu verfassen ist, möglich(§ 13 Curriculum).Die Bachelorarbeit ist aus einem anderen Fachbereich als die Seminararbeit zu verfassen, wobei das SE Privatrecht und das SE Arbeitsrecht beide dem Fachbereich Privatrecht zugeordnet sind (§ 14 Abs 4 Curriculum).Link auf weitere Informationenhttps://www.aau.at/rechtswissenschaften/privatrecht-arbeitsrecht/