Prüfungsinhalt/e
Stoff der LV sowie der Stoff der als bekannt vorausgesetzten anderen LVs.Die Klausur aus Privatrecht 2 besteht aus Theoriefragen und einigen kleinen Fällen. Die inhaltliche Stoffabgrenzung ergibt sich aus den Vorlesungsfolien. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nicht alle Informationen auf den Folien vorhanden sein können, konsultieren Sie zusätzlich unbedingt ein Lehrbuch.Sie dürfen einen unkommentierten Gesetzestext (Kodex)verwenden. Dieser wird zu Beginn der Klausur von der Fachaufsicht kontrolliert.
Beurteilungskriterien/-maßstäbe
Curriculum 519 (18W): Der Nachweis der Kenntnisse erfolgt im Rahmen der Fachprüfung "Privatrecht". Voraussetzung für die Anmeldung zur Fachprüfung ist die positive Absolvierung des fachzugehörigen Kurses (KS) gemäß § 9.Curriculum 519 (12W): Voraussetzung für die Anmeldung zur Fachprüfung "Grundlagen des Privatrechts und des privaten Wirtschaftsrechts" ist die positive Absolvierung des fachzugehörigen Kurses (KS) sowie die positive Absolvierung von Privatrecht II (VO) gemäß § 9.