Intendierte Lernergebnisse
Die Studierende sind befähigt, rechtswissenschaftliche Texte zu verfassen. Diese Befähigung umfasst: das Erkennen des Rechtsproblems, die Recherche von Primärquellen des Rechts (Gesetze, Verordnungen usw.) und deren Anwendung (Interpretation und Subsumtion), die Recherche von Sekundärquellen (Literatur) in Rechtsdatenbanken und Bibliotheken, die systematische Darstellung des Rechtsproblems und der dazu gefundenen Primär- und Sekundärquellen unter Offenlegung fremden geistigen Eigentums (Zitation).
Lehrmethodik
Einführung zum Thema, Kurzpräsentation der Studierenden mit Feedback, Referat der Studierenden mit Feedback und Diskussion, Betreuung bei der Vorbereitung
Inhalt/e
Wird in der LV bekannt gegeben
Erwartete Vorkenntnisse
Es wird nachdrücklich empfohlen, die Lehrveranstaltung "Rechtswissenschaftliche Arbeitstechnik und Methodenlehre" zu besuchen!
Curriculare Anmeldevoraussetzungen
Bachelorstudium Wirtschaft und Recht 18W (Curriculum idF ab 1. Oktober 2018):Eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung, in deren Rahmen eine Bachelorarbeit zu verfassen ist, ist erst nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung, in deren Rahmen eine Seminararbeit zu verfassen ist, möglich (§ 13 Curriculum).Die Bachelorarbeit ist aus einem anderen Fachbereich als die Seminararbeit zu verfassen, wobei das SE Privatrecht und das SE Arbeitsrecht beide dem Fachbereich Privatrecht zugeordnet sind (§ 14 Abs 4 Curriculum).Bitte beachten Sie: Eine Teilnahme am Seminar aus Öffentlichem Recht zum Verfassen einer Bachelorarbeit setzt voraus, dass Sie das Seminar, in dessen Rahmen Sie Ihre Seminararbeit verfasst haben, bereits positiv absolviert haben. Die positive Note muss spätestens zum Termin der Zwischenbesprechung vorliegen.
Literatur
Siehe dazu die detaillierte LV-Information (Moodle). Darüber hinaus ist insbesondere die umfangreiche Kommentarliteratur zur DSGVO zu berücksichtigen.Link auf weitere Informationenhttps://www.aau.at/rechtswissenschaften/oeffentliches-recht/studium/