Intendierte Lernergebnisse
Die Studierenden haben die Anwendung des theoretischen Wissens auf praktische Fragestellungen erlernt.
Lehrmethodik
Anwendung des theoretischen Wissens auf praktische Fragestellungen.
Inhalt/e
Die facheinschlägige Praxis dient der Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen rechtswissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Erwartete Vorkenntnisse
Grundkenntnisse in den für die Praxis relevanten Rechtsfächern.
Curriculare Anmeldevoraussetzungen
§ 15 Bestimmungen über die Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis(1) An Stelle des Gebundenen Wahlfachbündels IV kann eine facheinschlägige Praxis aus Rechtswissenschaften zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen rechtswissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten absolviert werden. (2) Eine Praxiswoche im Umfang von zumindest 25 Arbeitsstunden entspricht dabei 1 ECTS-AP. Der Praxis sind bis zu 8 ECTS-AP zugeordnet, wobei zumindest 4 ECTS-AP zu absolvieren sind.(3) Die Facheinschlägigkeit der Praxis ist vorab durch einen Fachvertreter zu bescheinigen.
Literatur
Themenabhängig.Link auf weitere Informationenhttps://www.aau.at/rechtswissenschaften/praxis-im-studium/