Intendierte Lernergebnisse
Im Tutorium Privatrecht sollen vor allem die wichtigsten Themen für die Fachprüfung Privatrecht wiederholt werden, um eine gute Prüfungsvorbereitung zu bieten.
Lehrmethodik
Vortrag, Falllösung, Diskussion
Inhalt/e
Es werden die Inhalte der VO Privatrecht I wiederholt , um gezielt auf den zivilrechtlichen Teil der Fachprüfung Grundlagen des Privatrechts und des privaten Wirtschaftsrechts bzw. auf die VO-Klausur aus Privatrecht I vorzubereiten.Außerdem werden die Inhalte der VO Privatrecht II wiederholt , um auf die VO-Klausur aus Privatrecht II vorzubereiten.Beides zusammen ist natürlich auch eine Vorbereitung auf die neue Fachprüfung Privatrecht, welche die Stoffgebiete aus Privatrecht I und Privatrecht II umspannt.Themen HauptthemenStellvertretungWillensmängel (Irrtum, Drohung List)Leistungsstörungen (Nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung)SchadenersatzrechtWeitere Themen werden je nach Wunsch der Studierenden besprochen. Anmerkung: Das Tutorium kann und soll nicht den gesamten prüfungsrelevanten Stoff abdecken. Deshalb werden im Tutorium vorrangig die "schwierigsten" Teile des Prüfungsstoffes behandelt.
Modalitäten des Tutoriums
Es wird vor jedem Fachprüfungstermin mindestens eine Einheit geben, in der zuerst die jeweiligen Inhalte besprochen und im Anschluss gemeinsam Fallbeispiele gelöst werden. Die Fälle werden an alte Fachprüfungsfälle angelehnt sein. Zum Abschluss soll gemeinsam eine alte Fachprüfung gelöst werden.Sofern möglich, wird das Tutorium "Hybrid" angeboten. Das bedeutet, dass Sie sowohl im Hörsaal als auch von zuhause aus Teilnehmen können.
Erwartete Vorkenntnisse
Das Tutorium dient grundsätzlich zur Wiederholung von vorhandenen Kenntnissen und zur Beantwortung von fachlichen Fragen. Aus Zeitgründen kann nicht der gesamte Stoff erklärt werden, deshalb werden Grundkenntnisse vorausgesetzt.Für Studierende, die die Fachprüfung Privatrecht absolvieren möchten, empfiehlt es sich, einen Falllösungskurs aus Privatrecht vor oder parallel zum Tutorium zu absolvieren. Das Beherrschen der Falllösungstechnik "nach Anspruchsgrundlagen" (Wer möchte Was von Wem auf welcher Rechtsgrundlage) ist eine Grundkompetenz, um komplexe privatrechtliche Fälle zu bearbeiten.Anmerkung: Alle Studierenden, bei denen die VO Privatrecht I schon länger als ein Jahr zurückliegt, sollten sich unbedingt (!) mit der Änderung im Gewährleistungsrecht und mit dem neuen VGG (Verbrauchergewährleistungsgesetz) vertraut machen. Dazu empfehle ich ein aktuelles Lehrbuch.
Literatur
Siehe VO Prof. Kietaibl:Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht, Manz idaF.Kodex Bürgerliches Recht oder WirtschaftsprivatrechtPerner/Spitzer/Kodek, Österreich-Casebook Bürgerliches Recht : [mit Fällen aller Fakultäten: Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg, Uni Wien, WU Wien], Manz idaF.P. Bydlinsky, Grundzüge des Privatrechts, Manz idaF.