Intendierte Lernergebnisse
Studierende sind berechtigt, freie Wahlfächer im Ausmaß von 6 ECTS-AP durch eine facheinschlägige Tätigkeit in der Praxis zu ersetzen. Die facheinschlägige Tätigkeit in der Praxis ist einem Fach aus dem gebundenen Wahlfachbündel I gem. § 10 zuzuordnen. Die Tätigkeit muss im Ausmaß von mindestens 8 Wochen (mindestens 20 Stunden Wochenarbeitszeit) absolviert werden.
Lehrmethodik inkl. Einsatz von eLearning-Tools
Praxis
Inhalt/e
Facheinschlägige Tätigkeit