Prüfungsmethode/n
ArbeitsaufträgeImpulsreferatAnwesenheit und Mitarbeit (Die Anwesenheit von mindestens 80 % der LV-Einheiten ist verpflichtend)Abgabe schriftliche Zusammenfassung (Empfohlener Abgabetermin: 30.06.2025)
Prüfungsinhalt/e
Die für die Notengebung relevanten Inhalte beziehen sich auf die Inhalte die in der Lehrveranstaltung behandelt werden. Diese Inhalte werden von den Studierenden in unterschiedlichen Formen (siehe Prüfungsmethoden) aufgearbeitet und zur Beurteilung herangezogen.
Beurteilungskriterien/-maßstäbe
Eine positive Bewertung der LV ergibt sich, wenneine Leistungserbringung von mind. 51% des geforderten Ausmaßes vorliegeneine aktive Teilnahme an Gruppenübungen erfolgtDie Note setzt sich zu folgenden Teilen zusammen:20 Punkte für die Erfüllung der Arbeitsaufträge20 Punkte für die Durchführung eines Impulsreferates30 Punkte für die Abgabe der Reflexionsarbeit30 Punkte für Aktive Teilnahme und MitarbeitDer genaue Notenschlüssel für die Punkte wird in der Lehrveranstaltung und auf den Folien auf Moodle bekanntgegeben. Hinweise zur Verwendung von Künstlicher Intelligenz im Kontext von schriftlichen Prüfungen bzw. schriftlichen Prüfungsleistungen/Abschlussarbeiten (Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten):Die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI, z. B. ChatGPT) ist für das Verfassen schriftlicher Prüfungsleistungen/Abschlussarbeiten möglich, muss aber vollständig kenntlich gemacht und ausgewiesen werden. Studierende tragen die alleinige Verantwortung für den Inhalt der abgegebenen Prüfungsleistung bzw. schriftlichen Abschlussarbeit. Sollte der Verdacht bestehen, dass KI genutzt, aber nicht kenntlich gemacht wurde, werden Studierende zu einem mündlichen „Nachgespräch“ eingeladen, um die Eigenständigkeit der schriftlichen Prüfungsleistung zu verifizieren.Der unerlaubte Einsatz von KI hat Konsequenzen: Er wird als Betrugsversuch gewertet, die Prüfung wird negativ beurteilt, Betrugsversuche werden der Vizerektorin für Lehre gemeldet. Im Fall einer prüfungsimmanenten LV bedeutet das, dass diese nicht mehr positiv abgeschlossen werden kann und wiederholt werden muss. Die Konsequenzen können bis hin zum Ausschluss vom Studium reichen (gemäß § 19a Satzung Teil B).