Prüfungsmethode/n
1 Präsentation, schriftliche Reflexion zum Pflichtpraktikum Hinweise zur Verwendung von Künstlicher Intelligenz im Kontext von schriftlichen Prüfungen bzw. schriftlichen Prüfungsleistungen/Abschlussarbeiten (Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten)Die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI, z. B. ChatGPT) ist für das Verfassen schriftlicher Prüfungsleistungen/Abschlussarbeiten möglich, muss aber vollständig kenntlich gemacht und ausgewiesen werden. Studierende tragen die alleinige Verantwortung für den Inhalt der abgegebenen Prüfungsleistung bzw. schriftlichen Abschlussarbeit. Sollte der Verdacht bestehen, dass KI genutzt, aber nicht kenntlich gemacht wurde, werden Studierende zu einem mündlichen „Nachgespräch“ eingeladen, um die Eigenständigkeit der schriftlichen Prüfungsleistung zu verifizieren.Der unerlaubte Einsatz von KI hat Konsequenzen: Er wird als Betrugsversuch gewertet, die Prüfung wird negativ beurteilt, Betrugsversuche werden der Vizerektorin für Lehre gemeldet. Im Fall einer prüfungsimmanenten LV bedeutet das, dass diese nicht mehr positiv abgeschlossen werden kann und wiederholt werden muss. Die Konsequenzen können bis hin zum Ausschluss vom Studium reichen (gemäß § 19a Satzung Teil B).
Prüfungsinhalt/e
1 Präsentation, schriftliche Reflexion zum Pflichtpraktikum
Beurteilungskriterien/-maßstäbe
Es gibt bis zu 40 Punkte für die Präsentation, wenn sie den Vorgaben, die in der Lehrveranstaltung und auf den Folien von Moodle nicht entspricht, gibt es Punkteabzug.Es gibt bis zu 40 Punkte für die Abschlussarbeit, wenn sie den Vorgaben, die in der Lehrveranstaltung und auf den Folien von Moodle nicht entspricht, gibt es Punkteabzug.Es gibt bis zu 40 Punkte für Anwesenheit und Mitarbeit. Notenschlüssel für die Punkte wird in der Lehrveranstaltung und auf den Folien auf Moodle bekanntgegeben. Voraussetzung für einen Abschluss der Lehrveranstaltung ist die Abgabe der Abschlussarbeit.