Intendierte Lernergebnisse
Lösen juristischer Fragestellungen in der beruflichen Praxis.
Inhalt/e
Auf die Bestimmungen über die Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis gem. § 13 Curriculum für das Masterstudium Wirtschaft und Recht wird hingewiesen.
Erwartete Vorkenntnisse
Gute Kenntnisse in den für die Praxis relevanten Rechtsfächern.
Curriculare Anmeldevoraussetzungen
Der Studienplan für das Masterstudium Wirtschaft und Recht (§ 13) sieht vor, dass im Laufe dieses Studiums eine in Bezug auf den gewählten Studienzweig facheinschlägige Praxis in einem in- bzw. ausländischen Betrieb, einer öffentlichen Verwaltung bzw. einer Nonprofit-Organisation zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu absolvieren ist.Bei der Praxis handelt es sich vorzugsweise um ein Projekt. Das Praxisprojekt bzw. der Praxisplatz bedarf der Zustimmung durch eine betreuende Universitätslehrerin bzw. einen betreuenden Universitätslehrer.Die Praxis ist zumindest für die Dauer von drei Monaten in der Regel innerhalb eines Semesters abzulegen. Es wird empfohlen, die Praxis im zweiten oder dritten Semester des Masterstudiums zu absolvieren.
Literatur
Themenabhängig.Link auf weitere Informationenhttps://www.aau.at/rechtswissenschaften/praxis-im-studium/