Intendierte Lernergebnisse
Die Studierenden kennen Inhalt und Umfang der Kinderrechte, Begriffe wie Obsorge, Kontaktrecht, Aufsichtspflichten, Inhalte des Kinder- und Jugendhilferechts (insbesondere Mitteilugnspflichten, Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung), des Jugendschutzrechts, Grundbegriffe des Strafrechts in Bezug auf Kinder und Jugendliche und hier insbesondere die Stellung des Kindes als Opfer von Gewalthandlungen (Opferschutz), können diese einordnen und Problemfälle des Alltags erkennen. Sie verfügen über Problembewusstsein im Hinblick auf die Rechtsordnung und können diese in den pädagogischen Alltag einbinden.